Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks mit Sitz in New York City stellte klar, dass seine alte Entscheidung zum Electronic Funds Transfer, EFT, Schaden im Gerichtsbezirk anrichtet und heftig angefochten wird. Wenn zwischen Ausländern elektronische Geldtransfers in der Währung der USA ganz minimal durch US-Finanzinstitutionen laufen, braucht damit nicht unbedingt die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte gelegt zu werden, entschied es heute.
Die Urteilsbegründung bezieht sich auf einen Fall aus dem Seerecht, der auch Fragen der Staatsimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act aufwirft. Auf letztere ging der Appellate Court nicht ein, weil im Untergericht der FSIA miterledigt werden kann, nachdem Winter Storm nun unanwendbar ist.