Der Kläger hatte gegen die Erhöhung seiner Versicherungsprämien geklagt. Die Autoren erläutern die Ausführungen des Bundesberufungsgerichts des zweiten US-Bezirks zu den Gesichtspunkten der Vertragsverletzung, der Annahme der Vertragsänderung durch Zahlung der Versicherungsprämien sowie des unlauteren Geschäftsgebarens des Versicherungskonzerns.
Obwohl das Versicherungsrecht in den USA einzelstaatlich geregelt ist, biete diese Entscheidung einen guten Einblick in das US-amerikanische Recht, da auch in anderen Bundesstaaten vergleichbare Ansprüche und Einwendungen existierten. Der Aufsatz ist in der Zeitschrift Versicherungsrecht, Auslandsbeilage, VersR 2009, Heft 4, S. 49, veröffentlicht.