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Donnerstag, den 22. Okt. 2009

Neue Wege beim Schuldenerlass

 
JB - Washington.   The Political Economy of Debt Relief and the Role of the G-20: Analysis and Implications for the New Multilateral Framework war das Thema einer Roundtable Discussion der Friedrich Naumann Foundation am 20. Oktober 2009 in Washington, in das der Referent, Prof. Dr. Andreas Freytag, einen erhellenden Einblick vermittelte. Den Vertretern der US-Regierung, Wirtschaft und internationalen Organisationen stellte er sich dann unter der FNF-Moderation von Claus Gramckow zum fruchtbaren Gedankenaustausch.

Trotz zahlreicher Programme zum Schuldenerlass in den letzten zwei Jahrzehnten, fehlt es bei der wirtschaftlichen Weiterentwicklung in der Dritten Welt an greifbaren Ergebnissen und Verbesserungen. Dies liege, so Freytag, unter anderem daran, dass es der Politik bei dem Schuldenerlass für die Entwicklungsländer häufig nur um einen kurzfristigen Imagegewinn im eigenen Land und die Beruhigung des kollektiven Gewissens gehe.

Oft hätten dabei aber arme Steuerzahler aus den reichen Ländern für reiche Leute in den armen Ländern die Zeche bezahlen müssen, ohne jedoch die eigentlichen Ziele eines Schuldenerlasses, wie zum Beispiel die Verringerung der Armut oder den Schuldenabbbau, zu erreichen.

Einen neuen Ansatz erläuterte der Forscher von der Friedrich-Schiller-Universitöt Jena anhand einer von ihm durchgeführten empirischen Untersuchung, nach dem eine Verbesserung der Governance-Strukturen in den betroffenen Ländern und die Öffnung der Märkte zu besseren Ergebnissen bei der Schuldenrduzierung führe als der Schuldenerlass. Außerdem plädierte er für eine Stärkung der internationalen Institutionen bei der Entscheidung über die Gewährung von Schuldenerlass.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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