Bestimmte Dinge darf der Staat jedoch zurückbehalten. Er muss eine Exemption geltend machen und belegen. Am Beleg hatte es im Fall Smith v. Federal Bureau of Investigation, Az. 07-1183, gefehlt.
Das Bundesgericht in der Hauptstadt Washington entschied jedoch am 19. Oktober 2009, dass das FBI nun seine verschlossene Haltung gerechtfertigt hatte. Der Kläger war nach Auffassung des Gericht ein rechter Bösewicht.
Der FBI-Beamte, den die Aktenforderungen betrafen, hatte hingegen einen berechtigten Anspruch auf Vertraulichkeit der Informationen entwickelt. Das Gericht wies daher in dieser Angelegenheit den Transparenzanspruch des Bürgers ab.