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Freitag, den 23. Okt. 2009

Auskunft vom FBI verlangen

 
.   Die Öffentlichkeit soll wissen, was der Staat tut. Das Freedom of Information Act-Gesetz gilt auch für das FBI. Jeder darf die Herausgabe von Informationen verlangen. Das kann für Unternehmen oft nützlich sein.

Bestimmte Dinge darf der Staat jedoch zurückbehalten. Er muss eine Exemption geltend machen und belegen. Am Beleg hatte es im Fall Smith v. Federal Bureau of Investigation, Az. 07-1183, gefehlt.

Das Bundesgericht in der Hauptstadt Washington entschied jedoch am 19. Oktober 2009, dass das FBI nun seine verschlossene Haltung gerechtfertigt hatte. Der Kläger war nach Auffassung des Gericht ein rechter Bösewicht.

Der FBI-Beamte, den die Aktenforderungen betrafen, hatte hingegen einen berechtigten Anspruch auf Vertraulichkeit der Informationen entwickelt. Das Gericht wies daher in dieser Angelegenheit den Transparenzanspruch des Bürgers ab.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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