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Donnerstag, den 29. Okt. 2009

Lawi.sh: Recht transatlantisch

 
.   Auf beiden Seiten des Atlantiks entsteht ein neues Werk zur Verknüpfung von Journalisten, Bloggern und Lesern, von rechtlichen Entwicklungen und sachverständigen Würdigungen: lawi.sh verbindet die Resourcen auf neue Weise.

Der Anbieter von Jurablogs, der treibenden Kraft der deutschsprachigen Rechtsblogwelt, setzt mit lawi.sh ein neues Konzept um, das die Synergieeffekte zwischen Online-Juristen weiter voran treibt.

Schon im gegenwärtigen Frühstadium der Entwicklung wirkt lawi.sh ausgereift, doch ist mit weiteren Funktionen zu rechnen, die das Angebot noch wertvoller werden lassen. Dann wird lawi.sh zur ersten Adresse bei der Suche nach englisch- und deutschsprachigen Primär- und Sekundärquellen des Rechts.

Zur Strafe Huhn: Auf die mit Humor gewürzte Würdigung von Juraprofessor John Turley trefft man beispielsweise im gleichen Atemzug wie auf den Chicagoer Zeitungsbericht und die Bloganmerkung in Above the Law.



Fremdes Recht im US-Gericht

 
.   Einer der lesenswertesten Richter der USA verfasst die Urteilsbegründung im Fall Sunstar, Inc. v. Alberto-Culver Company, Az. 07-3288. Er möchte den Streit am liebsten hochkant aus dem Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks werfen.

Der Prozess betrifft jedoch eine wichtige Frage: Wie ist ausländisches Recht zu würdigen, wenn überhaupt, wenn der dem Streit zugrunde liegende Vertrag des Recht eines Staates der USA anwendbar macht, jedoch ein bestimmter Vertragsbegriff nur aus dem Verständnis des ausländischen Rechts erklärbar ist?

Richter Posners Entscheidung vom 28. Oktober 2009 betrifft das Markenrecht und den japanischen Begriff für einen Exklusivlizenznehmer mit erbpachtähnlichen Rechten, Senyoshiyoken, doch geht die Bedeutung seiner Entscheidung weit über den engen Anwendungsbereich seines Urteils hinaus. Er zeigt den Richter seines Bezirks, dass sie sich selbst im ausländischen Recht schlau machen und ihre Erkenntnisse den Geschworenen vorkauen müssen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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