Markenrecht in den USA: Dilution
JB - Washington. Heute traf das Oktoberheft des Recht der Internationalen Wirtschaft in Washington ein. Es enthält einen erhellenden wie auch praxisrelevanten Aufsatz von Olaf Sosnitza, RIW 2009, 685, zu den Neuerungen im amerikanischen Bundesmarkenrecht durch den Trademark Dilution Revision Act aus dem Jahre 2005, zu dessen Entstehungsgeschichte sowie einen Überblick über die Praxis des Markenschutzes seit dem Inkrafttreten des Gesetzes.
Der Autor führt zunächst in die Rechtslage vor 1996 ein, nach der der Lanham Act von 1947 keinen Schutz des guten Rufs einer Marke durch Verwässerung,Dilution, vorsah. Auch gewährten nur wenige Bundesstaaten nach ihrem einzelstaatlichen Markenrecht einen derartigen Schutz vor Verwässerung. Unterschieden werden im amerikanischen Markenrecht dabei drei Formen der Dilution: Dilution of Uniqueness, Dilution by Blurring und Dilution by Tarnishment.
1995 versuchte der Gesetzgeber im Federal Trademark Dilution Act den Begriff der Dilution zu definieren und auf Bundesebene zu regeln, was aber aufgrund mehrdeutiger Formulierungen und an dem Widerstand der Rechtsprechung scheiterte.
Wegen der daraus allenthalben enstandenen Unzufriedenheit unternahm der Bundesgesetzgeber 2005 mit dem Trademark Dilution Revision Act einen erneuten Anlauf und definierte darin die verschiedenen Arten der Dilution nun exakter und räumte bestehende Unklarheiten aus.
Nach einer Übersicht über die aktuelle Diskussion in der Literatur und Rechtsprechung zum TDRA kommt Sosnitza zu dem ernüchternden Ergebns, dass trotz des geänderten Gesetzes allem Anschein nach die Dilution neben der Confusion in der weiten Anwendung durch die amerikanischen Gerichte noch immer keine eigenständige Rolle spielt, sondern bisher lediglich bei ganz berühmten Marken angewendet wurde.
Der Beitrag schließt mit einem rechtsvergleichenden Fazit zur Rechtslage in Deutschland und Europa.
Der Autor führt zunächst in die Rechtslage vor 1996 ein, nach der der Lanham Act von 1947 keinen Schutz des guten Rufs einer Marke durch Verwässerung,Dilution, vorsah. Auch gewährten nur wenige Bundesstaaten nach ihrem einzelstaatlichen Markenrecht einen derartigen Schutz vor Verwässerung. Unterschieden werden im amerikanischen Markenrecht dabei drei Formen der Dilution: Dilution of Uniqueness, Dilution by Blurring und Dilution by Tarnishment.
1995 versuchte der Gesetzgeber im Federal Trademark Dilution Act den Begriff der Dilution zu definieren und auf Bundesebene zu regeln, was aber aufgrund mehrdeutiger Formulierungen und an dem Widerstand der Rechtsprechung scheiterte.
Wegen der daraus allenthalben enstandenen Unzufriedenheit unternahm der Bundesgesetzgeber 2005 mit dem Trademark Dilution Revision Act einen erneuten Anlauf und definierte darin die verschiedenen Arten der Dilution nun exakter und räumte bestehende Unklarheiten aus.
Nach einer Übersicht über die aktuelle Diskussion in der Literatur und Rechtsprechung zum TDRA kommt Sosnitza zu dem ernüchternden Ergebns, dass trotz des geänderten Gesetzes allem Anschein nach die Dilution neben der Confusion in der weiten Anwendung durch die amerikanischen Gerichte noch immer keine eigenständige Rolle spielt, sondern bisher lediglich bei ganz berühmten Marken angewendet wurde.
Der Beitrag schließt mit einem rechtsvergleichenden Fazit zur Rechtslage in Deutschland und Europa.