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Freitag, den 06. Nov. 2009

Schaden durch Berufung?

 
.   Im April 2008 ergehen in New York City Kontenblockaden gegen Argentinien. Dann folgt die Berufung. Erst jetzt entscheidet das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in Sachen Seijas v. Argentina, Az. 08-2847, den Fall.

Am 5. November 2009 bestimmt es, dass die Staatsimmunität im Untergericht zu prüfen ist - nichts Neues. Besonderen Schaden richtet es wohl dadurch an, dass es die Verfügungen nicht aufhebt.

Es weist den Richter am District Court lediglich an, zu begründen, warum er sie seinerzeit immer noch aufrecht hielt. Zum Glück bestätigte es den Grundsatz, das einstweilig kurzfristig und vorübergehend bedeutet. Das nützt Argentinien jetzt wenig.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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