Am 5. November 2009 bestimmt es, dass die Staatsimmunität im Untergericht zu prüfen ist - nichts Neues. Besonderen Schaden richtet es wohl dadurch an, dass es die Verfügungen nicht aufhebt.
Es weist den Richter am District Court lediglich an, zu begründen, warum er sie seinerzeit immer noch aufrecht hielt. Zum Glück bestätigte es den Grundsatz, das einstweilig kurzfristig und vorübergehend bedeutet. Das nützt Argentinien jetzt wenig.