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Dienstag, den 10. Nov. 2009

Todes- und Medienstrafen

 
Heute abend wird der Serienmörder umgebracht, der Washington in Atem hielt. Drei Wochen lang fürchtete sich jeder vor einem weißen Lieferwagen, bis die Mörder in einem blauen Chevrolet gefasst wurden. Immer wieder wurde jemand erschossen. Außer dem Tod verband die Opfer nichts.

Eine andere Strafe erfährt der Bürgermeister von Washington. Adrian Fenty radelt gern und gibt an, hunderte Meilen an Radwegen in die Stadt gesetzt zu haben. In Wirklichkeit baut er keinen neuen Radweg, sondern zahlt für Pinseleien auf den Straßen der Hauptstadt.

Die Aufregung betrifft gegenwärtig jedoch seine Radrennvorbereitungen. Dazu setzt er Polizeieinheiten ein, die die Straßen zur Mittags­zeit für ihn und seine Freunde vom Verkehr befreien und 25 mal seine Ausrüstung mit Fahrzeugen der öffentlichen Sicherheitskräfte durch das Land befürdern.

Dass er mit seiner Mannschaft bei Rot über die Kreuzung radelt, ist noch das geringere Übel. Die rote Ampel wird in Washington so oft ignoriert, dass es gefährlich ist, bei spätem Gelb zu bremsen. Fenty erklärte, die Verkehrsregeln nicht zu kennen. Diese Ausrede kommt allerdings auch in den USA nicht gut an.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Staats- und Ölbohrverträge: Oceanic Expl. Co. v. Conocophillips Inc, 5th Cir., 6. Nov, 2009, www.ca5.uscourts.gov

Ohne Wortprotokoll keine Berufung: Cheris v. Washington Metropolitan Area Transit, 4h Cir., 9. Nov, 2009, www.ca4.uscourts.gov

Todesstrafe: Bobby v. Van Hook, 9. Nov. 2009, Oberster Bundesgerichtshof der USA, http://bit.ly/ET70h

Proz. Wiedereinsetzungsrecht nur 10 S.: Essroc Cement Corp. v. CTI/D.C., Inc., DCDC, 9. Nov. 2009, http://star.us/1L6E

Dritter möchte Kläger werden wg. EMail, Firewall: Schoenman v. FBI, DCDC, 9. Nov. 2009, http://star.us/1L35

Kein Bundesrecht in Feststellungsklage -> kein Bundesgericht:Playa Marel v LKS Acquisitions Inc 6th Cir., 9. Nov. 2009, www.ca6.uscourts.gov







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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