Das unterste Bundesgericht in Washington verband am 13. November 2009 diesen Grundsatz in einer lesenwerten Beschlussbegründung mit der Schlüssigkeitsprüfung im ersten Verfahrensschritt.
In Sachen Martha Akers v. Beal Bank et al., Az. 09-0724, erklärt es leicht nachvollziehbar, dass die Darlegungen in einer Klage gegen eine Bank von der sich selbst vertretenden Klägerin nicht nur possible, sondern auch plausible sind. Der Anspruch aus Vertragsrecht darf weiterverfolgt werden. Der aus deliktischer Haftung wird schon in diesem Stadium des US-Prozesses abgewiesen.