In Sachen Lava Records LLC v. Amurao., Az. 08-2376, lehnte das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks die Einführung eines neuen Tatbestands mit einer knappen Begründung ab.
Dem Kläger ging es primär um die Vermeidung der gegnerischen Anwaltskosten, die ihm das Untergericht in seinem Ermessen aufbürdete. Der Court of Appeals in New York City sah am 16. November 2009 das Ermessen als angemessen ausgeübt an.