Witzbombe: Gerichte haben keinen Humor
CK • Washington. Deutsche im US-Knast, Amerikaner mit Unsicherheitsvermerk: Das Wort Bombe bringt Reisenden am Flughafen nicht als Ärger.
In Sachen Andrew Barker v. Transportation Security Administration, Az. 07-2709, bestätigt das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks einem Landsmann diese später Erkenntnis. Sein Gepäck war im Flugzeug, er erschien verspätet am Flugsteig: Bombe, sagt er, und seiner Festnahme folgt eine Untersuchung mit amtlichen Vermerken und einer Warnung, gegen die er sich vergeblich wehrt.
Das United States Department of Homeland Security darf so auch gegen harmlose Passagiere vorgehen, erklärt es am 20. November 2009, da dem Kläger die Aktivlegitimation zum Beschreiten des Rechtswegs fehlt.
In Sachen Andrew Barker v. Transportation Security Administration, Az. 07-2709, bestätigt das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks einem Landsmann diese später Erkenntnis. Sein Gepäck war im Flugzeug, er erschien verspätet am Flugsteig: Bombe, sagt er, und seiner Festnahme folgt eine Untersuchung mit amtlichen Vermerken und einer Warnung, gegen die er sich vergeblich wehrt.
Das United States Department of Homeland Security darf so auch gegen harmlose Passagiere vorgehen, erklärt es am 20. November 2009, da dem Kläger die Aktivlegitimation zum Beschreiten des Rechtswegs fehlt.