Sonderstatus im US-Bund
CK • Washington. Die Marianen des Nordens, erst frei, dann spanisch, bald deutsch, später japanisch und heute amerikanisch, im Süden weiß-, im Norden schwarzbesandet und -gefelst, sind als Diebsinseln bekannt.
Sie wenden sich gegen ein Bundesgesetz, dass das Ausländerrecht der USA auf die Marianen anwendbar macht. Den Sonderstatus der Inselkette mit seinem eigenen Rechtswesen erklärte das erstinstanzliche Bundesgericht des Hauptstadtbezirks der USA in Washington am 25. November 2009 in Sachen Commonwealth of the Northern Mariana Islands v. United States of America, Az. 08-1572.
Sie wenden sich gegen ein Bundesgesetz, dass das Ausländerrecht der USA auf die Marianen anwendbar macht. Den Sonderstatus der Inselkette mit seinem eigenen Rechtswesen erklärte das erstinstanzliche Bundesgericht des Hauptstadtbezirks der USA in Washington am 25. November 2009 in Sachen Commonwealth of the Northern Mariana Islands v. United States of America, Az. 08-1572.