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Samstag, den 28. Nov. 2009

In forma pauperis, pro se

 
.   Postulationsfähig ist faktisch jeder in den USA. Die Fähigkeit, Rechte wie ein Anwalt geltend zu machen, ist hingegen meist eingeschränkt. Die Zahl der Urteile, die in der ersten oder zweiten Instanz aufgrund eigener Vertretung, pro se, abgewiesen werden, ist daher hoch. Wenn auch noch die Gerichtskosten nicht eingezahlt werden und ein Kläger somit in forma pauperis, klagt, kann das Gericht oft von Querulanten ausgehen.

Drei kurze, leicht lesbare Entscheidungen vom 27. November 2009 aus dem erstinstanzlichen Bundesgericht des Hauptstadtbezirks der USA vermitteln einen Einblick in das Auftreten pro se und in forma pauperis sowie die Folgen: Hickman v. United States Mint, Tolliver v. Cross, Julius v. Smithsonian Institution.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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