Der Fall Ancient Coin Collectors v. United States Department of State, Az. 07-2074, betrifft politische Verhandlungen und Vereinbarungen des US-Außenministeriums in Washington mit Drittstaaten über den Handel mit antiken Münzen. Das Ministerium in Washington lehnte die Offenlegung nach FOIA ab.
Das erstinstanzliche Bundesgericht für den Hauptstadtbezirk bestätigte am 20. November 2009 diese Entscheidung. Das Amt setzt mit dem externen Cultural Property Advisory Committee das Convention on Cultural Property Implementation Act-Gesetz, 19 USC §2601, zum Schutz von Kulturgütern um und hatte zahlreiche Akten frei gegeben, andere Unterlagen jedoch einbehalten.
Das Gericht beurteilte die Verweigerung diplomatischer Noten zwischen den USA und anderen Staaten sowie weiteren Akten über die außenpolitischen Beziehungen der USA als FOIA-vereinbar. Zudem war die Korrespondenz des Amts mit dem Ausschuss nach dem Federal Advisory Committee Act, 5 USC §552(b)(3), gesetzlich transparenzbefreit.
Das Urteil entspricht im Kern den Aussagen einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Fall BVerwG 7 C 22.08, dargestellt im German American Law Journal - American Edition am 1. November 2009.