Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC hatte im Fall Wyeth v. Levine, 129 S.Ct. 1187 (2009), die Preemption durch FDA-Regulierung als kein Verbot von Klagen nach einzelstaatlichem Recht wegen fehlender weitergehender Hinweise betrachtet. Im Fall Mensing v. Wyeth et al., Az. 08-3850, prüfte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks am 27. November 2009, ob dieser Präzedenzfall auch generische Medikamente erfasst. Wie in anderen Circuits entschied auch dieser Court of Appeals gegen diese Hersteller, weil sie der FDA weitergehende Hinweise auf Nebenwirkungen anregen durften, die von jenen der Markenprodukte abwichen.
Solche Hinweise hätten die Klägerin auf zusätzliche Risiken aufmerksam machen können. Das Gericht gestattet ihr deshalb, ihre Schadensersatzklage gegen den gesamten Wirtschaftszweig der generischen Pharmahersteller weiterzuführen. Den Prozess gegen die Markenhersteller weist das Gericht hingegen ab, weil die Klägerin ihre Produkte nie zu sich nahm.