Besonders schwer machen es dem United States District Court for the District of Columbia die Beklagten, die am 4. Dezember 2009 eine Stunde vor der Entscheidungsverkündung einen zweiten Antrag auf Klagabweisung wegen des implizierten Anerkenntnisses stellen, als das Gericht seine Entscheidung schon getroffen und begründet hatte.
Richter John Bates ignoriert den neuen Antrag, doch kann seine Erklärung in einer Fußnote den gerichtsbekannten Kläger zur Berufung animieren. Die Entscheidung fiel im Frühstadium dieses amerikanischen Prozesses.