Juarez v Litow Law Office, Inkasso legal, Anwalt haftet nicht, 8th Cir, 9. Dez. 2009, www.ca8.uscourts.gov Vgl amrecht.com/inkasso2004.shtml
Boston Telecommunications Group, Inc. et al. v. Robert Wood, FNC-Verweisung ins Ausland: 9th Cir. 9. Dez.. 2009, http://bit.ly/8QpwiI
Richard Cooey II, Kenneth Biros v. Ted Strickland, Todesstrafe, Giftspritze, 6th Cir. 8. Dez. 2009, www.ca6.uscourts.gov
Rao, Salik v. BP Products, Bestechung für Tankstellen, 7th Cir., 9. Dez. 2009, http://bit.ly/77tico
In Sachen McQueen v. Woodstream Corporation, Az. 05-2068, betrifft der Streit ein Mäusefallenpatent, das der Beklagte ohne Lizenz verwendet.
Das Gericht erklärt, dass der Streitwert die vom Kläger gutgläubig geforderte Summe sowie den geforderten Strafschadensersatz einbezieht. Für die letzte Forderung muss eine gesetzliche Anspruchsgrundlage bestehen. Zudem muss der Kläger Tatsachen nachweisen, die die Zumessung solchen Schadensersatzes glaubhaft machen.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.