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Mittwoch, den 23. Dez. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Hawknet v. Overseas Shipping Agencies. Es weihnachtet: Millisekundenpräzedenzfall wirkt zurück, 2nd Cir. 22. Dez. 2009, http://bit.ly/6ub4ii

I4I v. Microsoft, Einstweillige Verfügung gegen Microsoft Word-Technik bestätigt, CAFC, 22. Dez. 2009, http://bit.ly/5BE7xp

Louisville Jefferson County v. Hotels.com, Online-Hotelvermittler steuerlich keine Hotels, 6th Cir., 22. Dez. 2009, http://bit.ly/5CUPqd

Shell Oil v. CO2 Committee, Inc., Schiedsklauselauslegung, 10th Cir., 21. Dez. 2009, http://bit.ly/6meB4o

Rose Wong v. Partygaming LTD, Auslandsgerichtsstandsklausel im Internetspielvertrag, 6th Cir., 21. Dez. 2009, www.ca6.uscourts.gov



Fehlverhalten im Patentfall

 
.   Microsoft schuldet i4i nicht nur den einfachen Schadensersatz, sondern auch einen vergeltenden, entschied das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC im Rahmen seiner landesweiten Patentzuständigkeit. Es bestätigte das Untergericht in der Feststellung und Vergeltung von Microsofts Fehlverhalten im Prozess, als das Unternehmen den Geschworenen vom Gericht verbotene Erklärungen auftischte.

$40 Mio. darf Microsoft zusätzlich zu den Lizenzgebühren von $200 Mio. auf den Tisch blättern, entschied es in seiner 49-seitigen Entscheidung vom 22. Dezember 2009 in Sachen i4i v. Microsoft, Az. 09-1504. Und Word in der gegenwärtigen Fassung wird auch verboten; jedoch gewann Microsoft mehr Zeit für die Umstellung auf ein Produkt mit alternativer Technik.

Wer das Unternehmen über Jahrzehnte beobachtet, kann i4i nur zum Erfolg beglückwünschen, dem dreisten Dieb auf die Finger geklopft zu haben. Die meisten innovativen Opfer konnten sich das nicht leisten.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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