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Freitag, den 25. Dez. 2009

Wie es dem Gericht beliebt

 
.   Im Ermessen des Gerichts kann ein Prozess nicht nur aus den USA herausgejagt werden, wenn der Forum non conveniens-Grundsatz greift. Es kann auch inneramerikanisch die Verweisung verfügen, so wie kurz und bündig sowie leicht les- und nachvollziehbar in der Entscheidung vom 22. Dezember 2009 im Fall James Gordon v. Armorgroup North America, Inc. et al., Az. 09-1717. Der Sachverhalt bietet kaum Anknüpfungspunkte zum angerufenen Forum. Der US-Prozess wird daher aus dem District of Columbia nach Virginia katapultiert.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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