Er haftet, obwohl er anders als Napster keine kopierten Werke zur Verfügung stellte, nach der Anreiz-Doktrin des Urheberrechts, entschied das erstinstanzliche Bundesgericht für Mittelkalifornien in Sachen Columbia Pictures Industries, Inc. et al. v. Gary Fung et al., Az. 06-5578.
Das Gericht stellt am 21. Dezember 2009 detailliert in seiner 46-seitigen Entscheidungsbegründung die Rechtsgrundsätze zur Inducement Liability dar und bestätigt, dass die Haftungsprivilegierung des Digital Millennium Copyright Act nicht für die aktive Beteiligung an Urheberrechtsverletzungen gilt. Der Prozess wird am 11. Januar 2009 fortgesetzt.