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Mittwoch, den 30. Dez. 2009

TM: Wenige Worte ersetzen ein Bild  

.   Bei Webanbietern darf das US-Markenamt nicht stur ein Specimen, Verwendungs­nachweis, mit Bild verlangen.

Als es ein Specimen mit der angemeldeten Wortmarke, einer Beschreibung der Ware sowie einer Bestellschalt­fläche in Format einer Webseiten­abbildung im Fall In re Michael Sones, Az. 09-1140, zurückwies, hatte es die Präzedenz­fälle falsch verstanden, bestimmte das Bundes­berufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, am 23. Dezember 2009 unter Verweis auf Lands' End, Inc. v. Manbeck, 797 F. Supp. 511 (E.D. Va. 1992).

Wichtiger als das Bild ist die mit einer Transaktions­schaltfläche verbundene, gut erkennbare Darstellung der Marke mit der Ware, wodurch die Ware mit dem Anbieter als Quelle verknüpft wird. Dies entspreche dem Zweck der Marke, Waren zu unterscheiden und dem Kunden die Quelle bekannt zu geben.

Auch bei traditio­nellen Geschäften werde nicht verlangt, dass die Marke mit dem Bild der Ware als Specimen vorgelegt werde. Dort reiche schon eine Etikette, auf der die Ware nicht dargestellt werden muss, wenn sie handels­üblich, für den Kunden unsichtbar verpackt sei.

Im Chemikalien­handel reiche selbst die Verwendung der Marke auf einem Messestand aus, wo der Kunde nicht einmal in die Nähe der Ware oder ihrer Verpackung gerate. In re Shipley Co., 230 USPQ 691, 692 (TTAB. 1986). Im Restaurant genüge die Darstellung im Menü - auf dem Sandwich dürfe sie fehlen; Marriott, 459 F.2d at 526-27. Das Markenamt muss nun erneut prüfen:
On remand, the PTO must consider the evidence as a whole to determine if Sones' specimen sufficiently associates his mark with his charity bracelets so as to "identify and distinguish the goods." … Relevant factors include, for example, whether Sones' webpages have a "point of sale nature," … and whether the actual features or inherent characteristics of the goods are recognizable from the textual description, given that the more standard the product is, the less comprehensive the textual description need be. … The term "charity bracelet" is listed in the PTO's Acceptable Identification of Goods and Services Manual under Class Code 014. … Though not dispositive, the "use of the designation 'TM' … lends a degree of visual prominence to the term." … These and other factors will help determine whether Sones' mark "signifies the source and quality of the goods." AaO 11.


Mittwoch, den 30. Dez. 2009






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.