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Sonntag, den 03. Jan. 2010

Mit Hammer und Sichel

 
.   Als das BGB erfunden war, ließ man es erst einmal in Ruhe. Es sollte sich entwickeln. Und dann hielt es auch. In guten und in schlimmen Zeiten.

Heute sind die Gesetzgeber ungeduldiger. In Deutschland rücken sie oft gern aus, um das IT-, IP-, Neue Medien- und Verbraucherrecht zu retten. Etwas Beständiges, Durchdachtes war ihnen ja nicht eingefallen, als sie das Monster Internet entdeckten, das sie in ihrer Hast nicht in die bestehenden Konzepte einordnen konnten.

In den USA steht die nationale Sicherheit obenan. Dafür zahlt der Steuerzahler am meisten. Wenn ein Terrorist eine neue Masche erfindet, versammeln sich prompt Gesetzgeber vor Fernsehkameras und hecken neue Tricks aus. An den Gesetzen wird nicht fein geschraubt und gezurrt.

Nein, es muss der Hammerschlag sein, der Sichelschnitt. Mal sehen, was sie in den nächsten Monaten am Bush-Moloch Homeland Security ändern. Dahinter stecken dickes Geld und große Geschäfte. Auch für die Anwaltschaft in Washington fällt bestimmt etwas ab.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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