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Donnerstag, den 07. Jan. 2010

Ethnische Spannungen im Mandat

 
.   Der Melting Pot der Vereinigten Staaten bleibt Fantasie. Viele kommen miteinander aus, doch Gruppendenken trennt weiterhin. Dem Juden eins überbraten wollte ein Mandant im Zusammenwirken mit seinem zweiten Anwalt, der wie er einen italienischen Namen trägt.

Der Jude ist sein erster Anwalt, der einen Fall auf Erfolgshononarbasis bearbeitete, doch kurz vor dem krönendenen Abschluss ausgebootet wurde. Die Urteilsbegründung des Bundesgerichts in Massachusetts vom 29. Dezember 2009 schildert das Mandatsverhältnis, den Mandatsvertrag, die erbrachten Leistungen und die Verschwörung in Sachen Glassman v. Palmisciano et al., Az. 07-10306.

Der auf 32 Seiten begründete Beschluss im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung am Anfang des US-Prozesses erklärt auch, welche Tatsachenfragen von den Geschworenen zu beurteilen sein werden und welche bereits vom Richter entschieden werden können. Der Prozess geht weiter, und die Geschworenen werden das Spannungsverhältnis unter das ihnen vom Richter erklärte Recht subsumieren.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
Entscheidungen aus den obersten Bundesgerichten:
Great Clips v. Hair Cuttery of Greater Boston, Bundesmarkenstreit Great Cuts, Great Clips, 1st Cir., 5. Jan. 2009, http://bit.ly/8ZfwG4

Stanley v. Abacus Technology Corporation, Diskriminierung der Fotografin, 10th Cir., 5. Jan. 2010, http://bit.ly/6bSqDL







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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