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Freitag, den 15. Jan. 2010

Richter und Anwälte: Freunde?

 
HS - Washington.   Die Richterethikkommission in Florida prüfte nach dortigem Recht das virtuelle Freundesverhältnis eines Rechtsanwalts mit einem Richter und stellte am 17. November 2009 fest:
The Committee believes that listing lawyers who may appear before the judge as friends on a judge's social networking page reasonably conveys to others the impression that these lawyer friends are in a special position to influence the judge.
Nach Ansicht der Kammer sei es danach unerheblich, ob Richter und Anwalt tatsächlich Freunde sind oder vielmehr nur Bekannte oder Arbeitskollegen. Es sei sogar unerheblich, ob der eine den anderen nur versehentlich zu seiner Freundesliste hinzufügt. In jedem Falle könne hierdurch der Eindruck entstehen, der Anwalt sei in einer Position, den Richter im Prozess zu beeinflussen und aus diesem Grunde verbiete sich eine Freundschaft der beiden - jedenfalls bei Facebook.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
Aus den Bundesgerichten
Saher v. Museum of Art, wichtiges Kunstrauburteil, 9th Cir., 14. Jan. 2010, http://bit.ly/63LI0p

Donahue v. Quick Collect, Sammelklage gegen Inkasso, 9th Cir., 14. Jan. 2010, http://bit.ly/4WuaWo

Family Winemakers of CA v. Jenkins, Einzelstaatliche Grenzen der Handelsfreiheit, 1st Cir., 14. Jan. 2010, http://bit.ly/4pvCmj

T.Co Metals, LLC v. Dempsey Pipe & Supply, Inc., Schiedsgericht ultra vires, 2nd Cir.., 14. Jan. 2010, http://bit.ly/8yRmH8

ACLU v. Grayson County, Kentucky, 10 Gebote im Gerichtsaushang, 6th Cir., 14. Jan. 2010, http://bit.ly/6vBGrY

Hollingsworth v. Perry, Liveübertragung eines Prozesses im Bundesgericht, Supreme Court, 13. Jan. 2010, http://bit.ly/55RfAw







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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