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Freitag, den 22. Jan. 2010

Meinungsfreiheit und Wahlwerbungskontrolle

 
.   Die Verfassung des Bundes schränkt die Meinungsfreiheit im gewerblichen Bereich ein, doch trifft die Einschränkung nicht das Recht von Unternehmen und Gewerkschaften, in der Politik Kandidaten mit Wahlwerbung zu unterstützen, entschied das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten am 21. Januar 2010 im Fall Citizens United v. Federal Election Commission, Az. 08-205. §203 des Bipartisan Campaign Reform Act of 2002, 2 USC §441b, ist damit nicht vereinbar.

Der Supreme Court verwarf ausdrücklich seine alte Rechtsprechung, die dem Bundeswahlamt erlaubte, gewisse Schranken durchzusetzen. Die Medien spekulieren, dass die Wahl von Abgeordneten jetzt nur noch eine Frage des Geldes sein wird.

Das Gericht hielt jedoch bestimmte Einschränkungen für weiterhin verfassungsvereinbar. Die tatsächlichen Auswirkungen der Entscheidung werden erst gründlichere Analysen des Urteils aufzeigen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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