CK • Washington. Die Verfassung des Bundes schränkt die Meinungsfreiheit im gewerblichen Bereich ein, doch trifft die Einschränkung nicht das Recht von Unternehmen und Gewerkschaften, in der Politik Kandidaten mit Wahlwerbung zu unterstützen, entschied das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten am 21. Januar 2010 im Fall
Citizens United v. Federal Election Commission, Az. 08-205. §203 des
Bipartisan Campaign Reform Act of 2002, 2 USC §441b, ist damit nicht vereinbar.
Der
Supreme Court verwarf ausdrücklich seine alte Rechtsprechung, die dem Bundeswahlamt erlaubte, gewisse Schranken durchzusetzen. Die Medien spekulieren, dass die Wahl von Abgeordneten jetzt nur noch eine Frage des Geldes sein wird.
Das Gericht hielt jedoch bestimmte Einschränkungen für weiterhin verfassungsvereinbar. Die tatsächlichen Auswirkungen der Entscheidung werden erst gründlichere Analysen des Urteils aufzeigen.