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Sonntag, den 24. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den Bundesgerichten
Catch Curve v. Venali, Patentkonflikt: Facsimile, SAFF, HTTP, POP, TIFF, XML, SMTP, CAFC, 21. Jan. 2010, http://bit.ly/65K5gK

Cold Stone Creamery v. Gorman, Erzwingung des Markenvertrags, 2nd Cir., 22.Jan. 2010, http://bit.ly/5fmFHd

Omollo v. Citibank, Klageverweisung ins Ausland, FNC, 2nd Cir., 22.Jan. 2010, http://bit.ly/5g6JCG

USA v. Pineda, Seltenheit: Klage wegen $100, 5th Cir., 22. Jan. 2010, http://bit.ly/6eSRR2

G2 Productions v. Does 1-83, Beweisverfahren gg Unbekannte wg Film-Download, DCDC, 21. Jan. 2010, http://bit.ly/8zW3KF


Sonntag, den 24. Jan. 2010

Indirekte Belästigung am Arbeitsplatz?  

HS - Washington.   Der arbeitsrechtliche Dauerbrenner Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kommt für das Bundesgericht des nördlichen Bezirks von Alabama in neuem Gewand daher. Im Fall Reeves v. C.H. Robinson Worldwide, Inc., Az. 07-10270, geht es um frauenfeindliche und herabwürdigende Äußerungen von männlichen Angestellten, die im Beisein einer Arbeitskollegin getätigt wurden - nur nicht gegenüber eben dieser, sondern über die Kundschaft der Gesellschaft - und das jahrelang.

Die wiederholten Beschwerden der Mitarbeiterin über die herabwürdigenden Äußerungen und die dadurch entstehende feindselige Arbeitsatmosphäre stießen bei den Kollegen, Vorgesetzten, aber auch beim Bundesgericht auf taube Ohren. Schließlich sei das Verhalten der Kollegen nicht durch das Geschlecht der Kollegin motiviert und nicht gegen diese im Speziellen gerichtet sondern könne von jedem Angestellten ungeachtet des Geschlechts vernommen werden und sei daher in Bezug auf die Klägerin nicht diskriminierend.

Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks sah dies anders und verwies die Entscheidung am 20. Januar 2010 zurück an die erste Instanz. Geschlechtsspezifische, herabwürdigende Äußerungen könnten gleichwohl eine feindselige Arbeitsatmosphäre schaffen und hierdurch Personen diskriminieren, selbst wenn die Äußerungen nicht direkt gegen sie gerichtet sind.

Leider kommt diese Einsicht für die Klägerin zu spät - sie hat inzwischen gekündigt. Der Diskrimierungsvorwurf kann einen entlassungsgleichen Kündigungsschutz- und schadensersatzanspruch begründen, die constructive Termination.


Sonntag, den 24. Jan. 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den Bundesgerichten
Supreme Court of the United States: Citizens United v. Federal Election Comm'n, Az. 08-205, Decisions Today http://c.star.us

Fox v. Vice, Urteil mit Unterhaltungswert, Polizeichefwahl, Erpressung, 5th Cir., 21. Jan. 2010, http://bit.ly/6yg3vg

Hoffman v. Tonnemacher, Kunstfehler als Diskriminierung getarnt, 9th Cir., 21. Jan. 2010, http://bit.ly/6q2SYZ

Saqui v. Pride International, Prozessverweisung ins Ausland, FNC, 5th Cir., 21. Jan. 2010, http://bit.ly/8vV5V4

Fraser v. Smith, Keine US-Zuständigkeit bei ausländischer Beklagter, 11th Cir., 21. Jan. 2010, http://bit.ly/8AvesL

Baragona v. Kuwait Gulf Link Transport, keine US-Zuständigkeit bei ausländischer Beklagter, 11th Cir., 21. Jan. 2010, http://bit.ly/5zlso0







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.