Das amerikanische Bundesgericht erließ nach der Klagezustellung in Kuwait nach den Vorschriften der Haager Übereinkunft in Zivilsachen ein Versäumnisurteil, weil die Beklagte den US-Prozess ignorierte. Als das Unternehmen das Urteil anfocht, prüfte das Gericht die Zuständigkeit auch mit seiner Mitwirkung und hob das Urteil auf.
Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks bestätigte die Entscheidung in Sachen Dominic F. Baragona et al. v. Kuwait Gulf Link Transport et al., Az. 0912770, am 21. Januar 2010. Ein rechtwidriger Trick sei es nicht, das Gericht zunächst zu ignorieren, und dem Gericht stehe es zu, die Zuständigkeitsfrage nach dem Versäumnisurteil erneut zu prüfen.