Das Bundesberufungsgericht für den dritten US-Bezirk hatte zu entscheiden, ab wann ein Angestellter professionell ist. Das Gericht entschied am 27. Januar 2010, dass für die Qualifizierung als professionell eine längerfristige Spezialausbildung durch intellektuelle Schulung oder ein Studium erforderlich ist. Eine Spezialisierung durch Erfahrung und praktische Übung genüge nicht. Außerdem war zweifelhaft, ob die Piloten diese Voraussetzungen aufgrund ihrer Ausbildung erfüllten - das Gericht ließ die Frage jedoch offen.
Nach Ansicht des Gerichts komme es nämlich nicht auf die Ausbildung der beiden Piloten in persona an, sondern ob die ausgeübte Tätigkeit eine Spezialausbildung mit intellektuellem Charakter erfordert. Dies wurde für die Arbeitsbereiche der Hubschrauberpiloten verneint.
Demzufolge fielen sie unter den Fair Labor Standards Act und erhielten eine Nachzahlung von $68.000 bzw. $50.000 für geleistete Überstunden aus zwei Jahren Pilotentätigkeit. Arbeitsrecht ist zwar einzelstaatliches Recht, doch hat der Bund sich eingemischt, was den Piloten zugute kommt.