×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 29. Jan. 2010

Piloten und Überstundenlohn

 
HS - Washington   Im Rechtsstreit Pignataro, Chase v. Port Authority of New York and New Jersey, Az. 08-3825, verklagten zwei Helikopterpiloten ihren Arbeitgeber wegen unbezahlter Überstunden. Dieser lehnte die Zahlung jedoch ab, weil die Piloten professional Employees im Sinne des Fair Labor Standards Act seien und daher von der gesetzlich vorgeschriebenen Überstundenentlohnung ausgenommen seien.

Das Bundesberufungsgericht für den dritten US-Bezirk hatte zu entscheiden, ab wann ein Angestellter professionell ist. Das Gericht entschied am 27. Januar 2010, dass für die Qualifizierung als professionell eine längerfristige Spezialausbildung durch intellektuelle Schulung oder ein Studium erforderlich ist. Eine Spezialisierung durch Erfahrung und praktische Übung genüge nicht. Außerdem war zweifelhaft, ob die Piloten diese Voraussetzungen aufgrund ihrer Ausbildung erfüllten - das Gericht ließ die Frage jedoch offen.

Nach Ansicht des Gerichts komme es nämlich nicht auf die Ausbildung der beiden Piloten in persona an, sondern ob die ausgeübte Tätigkeit eine Spezialausbildung mit intellektuellem Charakter erfordert. Dies wurde für die Arbeitsbereiche der Hubschrauberpiloten verneint.

Demzufolge fielen sie unter den Fair Labor Standards Act und erhielten eine Nachzahlung von $68.000 bzw. $50.000 für geleistete Überstunden aus zwei Jahren Pilotentätigkeit. Arbeitsrecht ist zwar einzelstaatliches Recht, doch hat der Bund sich eingemischt, was den Piloten zugute kommt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER