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Samstag, den 30. Jan. 2010

Sinkholz und Staatsrecht  

.   Wem gehört das wertvolle Sinkholz, das sich vor Jahrhunderten beim Flößen ins Flussbett schmiegte? Um den wertvollen Schatz streiten der Staat Georgia und ein Schatzheber vor dem Bundesgericht.

Der Staat bestreitet die Zuständigkeit des Bundes mit seiner eigenen Staatshoheit, die nicht dem Bundesgericht unterworfen werden darf und vom elften Verfassungszusatz zur Bundesverfassung geschützt ist:
The Judicial power of the United States shall not be construed to extend to any suit in law or equity, commenced or prosecuted against one of the United States by Citizens of another State, or by Citizens or Subjects of any Foreign State. U.S. Const. amend. XI. AaO 6.
Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks entschied die staatsrechtliche Frage mit einer ausführlichen, staatsrechtlich lehrreichen Begründung im Fall Aqua Log, Inc. v. Lost and Abandoned Pre-Cut Logs, Az. 08-16225, am 28. Januar 2010.

Die vom Kläger geltend gemachte dingliche Zuständigkeit - daher wird die streitbefangene Sache als Beklagte bezeichnet - der in-rem Jurisdiction verhindert die automatisch wirksame Immunität des Staates im Bundesgericht.

Zur endgültigen Entscheidung muss noch die Besitzfrage geklärt werden, erörtert das Gericht, und folgert nach der Subsumtion: [W]e hold Georgia cannot assert Eleventh Amendment immunity because it lacks possession of the res in each case.


Samstag, den 30. Jan. 2010






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.