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Montag, den 08. Febr. 2010

Terrorismusbekämpfung in Deutschland

 
HS-Washington   Am 4. Februar 2010 referierte das ehemalige Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, Alexander Ritzmann, zum Thema Protecting Liberties - Fighting Terrorism. Zur Frage, wie liberale Demokratien dem radikalen Islamismus begegnen sollen, sprach Ritzmann in Washington vor mehr als 110 Vertretern aus Politik, Forschung, dem juristischen und diplomatischen Bereich.

Zu unterscheiden seien die deutliche Mehrheit der Muslime, die keine fundamentalistische Interpretation ihrer Weltanschauung und Religion besitzen, von der radikalen Ausprägung des Islam - dem Islamismus oder Jihadismus. Das Leitbild des Koran ist in erheblichem Maße der Interpretation unterworfen; je nach Auslegung erlaubt er die Position eines Demokraten oder Terroristen.

Es sind die Imame, die den Text des Koran interpretieren. Ritzman verdeutlichte, dass hierin auch eine Chance liegt. In Deutschland müssten Imame und die übrigen Muslime stärker unterstützt werden, als dies in der Vergangenheit der Fall war, um die Probleme des radikalen Islamismus aus der religiösen Gesellschaft heraus zu lösen. Der radikale Islamismus wird von immer mehr Mitgliedern der muslimischen Glaubensgemeinschaft als Krebsgeschwür angesehen, das mit der Auslegung des Koran unvereinbar sei und ihrer Religion erheblichen Schaden zufüge.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001, teilweise auch schon zuvor, wurden in Deutschland Gesetze zur Terrorismusbekämpfung erlassen. Ritzman ging hierbei auf das System der Checks and Balances ein und auf die Bedenken, die hinsichtlich des Verfassungsschutzes bestehen. Im Vergleich mit den Anti-Terrormaßnahmen der USA hob er hervor, dass es in der Akzeptanz grundrechtsverkürzender Gesetze in der Bevölkerung einen erheblichen Unterschied mache, whether you have been hit!







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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