Cook wurde 1994 wegen des Besitzes von Kokain, Crack, zu 240 Monaten Gefängnis mit einer anschließenden Bewährungszeit von 10 Jahren verurteilt und befindet sich seitdem in Gefangenschaft.
Cook meint, die Strafe sei zu unrecht verhängt worden, da das erstinstanzliche Gericht in seinem Urteil nicht die für diese Strafandrohung erforderliche Mindestmenge von 50 Gramm feststellte. Diesen Einwand fegt das Bundesberufungsgericht mit der Bemerkung hinweg, dass aufgrund erdrückender Beweislast feststehe, dass Cook im Besitz von 111 Gramm Crack gewesen ist. Die Strafe fiel so hoch aus, weil er bereits wegen Drogenbesitzes mit Verkaufsabsicht vorbelastet war.
Die für deutsche Verhältnisse hart erscheinende Strafe ist im District of Columbia jedoch nur die Mindeststrafe. Genau aus diesem Grund scheiterte auch Cooks Berufung - denn eine vorzeitige Entlassung ist hierzulande nur dort möglich, wo bei der Verurteilung in der Strafzumessung ein Spielraum bestand, der nachträglich nach unten abgemildert werden kann. Bei einer Verurteilung zur Mindeststrafe besteht jedoch kein Spielraum, weshalb Cook bis zum Jahr 2014 in Haft bleibt.