Das Bundesberufungsgericht des achten US-Bezirks erklärt leicht lesbar mit einer knappen und einer ausführlichen Begründung sein Pech.
Das Bundesberufungsgericht des achten US-Bezirks erklärt leicht lesbar mit einer knappen und einer ausführlichen Begründung sein Pech.
Dies bestätigte das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks in seiner Entscheidung American Prairie v. Tri-State Financial, Az. 08-1288/1394, vom 16. Februar 2010 und stellte zudem klar, dass die Umgehung des Genehmigungs- und Anzeigeerfordernisses unzulässig sei. Eine solche Umgehung sah das Gericht in der Abrede zwischen der Klägerin mit einem zur Entschuldung des Insolvenzunternehmens gebildeten dritten Unternehmen.
Die Klägerin hatte eingewilligt, auf ihre Gläubigereinreden gegen den Sanierungsplan zu verzichten, sofern das dritte Unternehmen die Schulden des nach Chapter 11 zu sanierenden Unternehmens, Debtor-in-Possession, übernimmt.
Das Berufungsgericht führte hierzu aus, die Insolvenzregelungen des Bankruptcy Code gelten auch für Verträge, die zwar nicht in den unmittelbaren Anwendungsbereich fielen, das Insolvenzverfahren aber direkt beträfen. Deswegen sei dieser Vertrag ohne Genehmigung unwirksam.
American Prairie v. Tri-State Financial, Zustandekommen des US-Vertrags, in Insolvenz, 8th Cir., 17. Feb. 2010, http://bit.ly/cBm3CfImmer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
McDaniel v. County of Schenectady, Ausnahme zur American Rule, Kostenerstattung, Sammelklage, 2nd Cir., 16. Feb. 2010, http://bit.ly/cRHUda
Flanigan's Enterprises v. Fulton Co., Mardi Gras Striptease und Meinungsfreiheit, 11th Cir., 16. Feb. 2010, http://bit.ly/aDMNw1
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.