Am 22. Februar 2010 entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in Sachen Linkco, Inc. v. Naoyuki Akikusa et al., Az. 09-1551, gegen sie und bestätigte, dass die untergerichtliche Ermessensausübung rechtmäßig erfolgte.
Die spät gefundenen Nachweise für die Verletzung von Trade Secrets und Competition wie für die Unterschlagung, Conversion, wurden noch später - zu spät - geltend gemacht, sind inhaltlich nicht relevanter als bereits früher Nachgewiesenes und rechtfertigen keine Aufhebung des abweisenden Urteils, erklärt das Gericht in New York City in einer knappen, doch leicht nachvollziehbaren Begründung.