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Dienstag, den 23. Febr. 2010

Knowhow-Entzug in der Wiederaufnahme

 
.   Wissensentwendung und Wettbewerbsverstöße warf die Klägerin einem ausländischen Unternehmen vor und fügte, nachdem die Klage abgewiesen war, den Vorwurf des Prozessbetrugs in einem amerikanischen Bundesgericht hinzu. Ihr Wiedereinsetzungsantrag kam, nachdem sie eine Festplatte der Gegenseite auswerten konnte.

Am 22. Februar 2010 entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in Sachen Linkco, Inc. v. Naoyuki Akikusa et al., Az. 09-1551, gegen sie und bestätigte, dass die untergerichtliche Ermessensausübung rechtmäßig erfolgte.

Die spät gefundenen Nachweise für die Verletzung von Trade Secrets und Competition wie für die Unterschlagung, Conversion, wurden noch später - zu spät - geltend gemacht, sind inhaltlich nicht relevanter als bereits früher Nachgewiesenes und rechtfertigen keine Aufhebung des abweisenden Urteils, erklärt das Gericht in New York City in einer knappen, doch leicht nachvollziehbaren Begründung.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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