Keine Usurpierung durch US-Gericht
CK • Washington. Nach dem Alien Tort Statute sollen US-Gerichte eine Sonderzuständigkeit für Klagen wegen unerlaubter Handlungen in Verbindung mit der Verletzung internationalen Rechts besitzen. Diese Zuständigkeit wird gelegentlich als Usurpierung der Zuständigkeit bezeichnet, weil sie ein US-Forum für Sachverhalte bereitstellt, die ansonsten keinen US-Bezug aufweisen.
Dass US-Gerichte keine Usurpierung wünschen, belegt wieder einmal das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks. Im Fall Ali Mahmud Ali Shafi et al. v. Palestinian Authority et al., Az. 09-0006, wird die Folter eines palestinensischen Spions als Verletzung israelischen und internationalen Rechts gerügt.
Das Gericht stellt am 23. Februar 2010 fest, dass die nichtstaatlich sanktionierte Folter nicht internationales Recht verletzt und daher keinen Anlass zur Bestätigung einer Sonderzuständigkeit vermittelt.
Der United States District Court for the District of Columbia weist den Fall jedoch schon vor der definitiven Klärung der Zuständigkeitsfrage ab, weil der Schadensersatzanspruch die materielle Schlüssigkeitsprüfung nicht besteht.
Dass US-Gerichte keine Usurpierung wünschen, belegt wieder einmal das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks. Im Fall Ali Mahmud Ali Shafi et al. v. Palestinian Authority et al., Az. 09-0006, wird die Folter eines palestinensischen Spions als Verletzung israelischen und internationalen Rechts gerügt.
Das Gericht stellt am 23. Februar 2010 fest, dass die nichtstaatlich sanktionierte Folter nicht internationales Recht verletzt und daher keinen Anlass zur Bestätigung einer Sonderzuständigkeit vermittelt.
Der United States District Court for the District of Columbia weist den Fall jedoch schon vor der definitiven Klärung der Zuständigkeitsfrage ab, weil der Schadensersatzanspruch die materielle Schlüssigkeitsprüfung nicht besteht.