HS - Washington. Wie betreibt man die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner, der sich in einem Zeugenschutzprogramm befindet?
Townley, ein Amerikaner und zugleich früherer Geheimagent des chilenischen Pinochet-Regimes, bekannte sich schuldig in die Ermordung des chilenischen Botschafters und Außenministers Orlando Letelier 1976 verwickelt zu sein und kam in ein Zeugenschutzprogramm. Später wurde bekannt, dass er ebenfalls in die Ermordung des UN-Diplomaten Carmelo Soria Espinoza 1976 verwickelt ist. Hierfür wurde er von dessen Witwe, Laura Gonzales-Vera, verklagt und zu einer Schadensersatzleistung von $7 Mio. verurteilt.
Nun versucht Gonzales-Vera das Urteil zu vollstrecken. In diesem Spezialfall läuft die Zwangsvollstreckung über den Justizminister. Gemäß
18 USC §3523 muss dieser nur dann, wenn der Schuldner keine ausreichenden Anstrengungen unternimmt, die Forderung aus dem Urteil zu erfüllen, die Identität des Schuldners offenbaren oder einen Pfleger,
Guardian, bestellen, der bei der Zwangsvollstreckung hilft.
Townley bot die Zahlung von $75 pro Woche an. Aufgrund dessen finanzieller Situation sah der Justizminister dieses Angebot als ausreichend an. Gonzales-Vera sah dies anders, strengte erneut die Gerichte an und wollte die Bestellung des
Guardian erreichen, um die zugesprochene Summe zu erlangen.
Doch auch das Bundesberufungsgericht für den District of Columbia lehnte dies am 23. Februar 2010 in dem Verfahren
Laura Gonzales-Vera et al. v. Michael Vernon Townley et al., Az. 09-5134, ab und berief sich auf
18 USC §3523.
Da der Justizminister das Angebot Townley's als ausreichend ansah, sei der Einsatz des
Guardian unzulässig. Das Gericht kann die Ermessensausübung des Ministers nicht ersetzen; überprüft wurde sie jedoch auch nicht.
Das Gericht legte die fragliche Norm ausführlich aus, ließ allerdings offen, wann genau ein Angebot nach dieser Norm
ausreichend sei.