Nach der amerikanischen Diversity Rechtsprechung ist ein Bundesgericht unter anderem dann in einer Zivilstreitigkeit zuständig, wenn die Parteien aus verschiedenen Gliedsstaaten der USA stammen. In diesem Falle ist das Recht des Einzelstaats, nicht des Bundes anwendbar.
Dem Urteil lag eine Erbschaftsstreitigkeit zugrunde. Die Witwe des Verstorbenen, eine Bürgerin des Staates Florida, verklagte vier Anteilseigner eines Apartmentkomplexes in Puerto Rico, die ihrem verstorbenen Gatten versprochen hatten, ihn mit 18% des Gewinns aus dem Verkauf der dortigen Wohnungen zu beteiligen. Die Summe hatte er nicht erhalten; sie soll aber nun an die Witwe fließen.
Parallel zum dem Verfahren vor dem Bundesgericht, erhob sie eine identische Klage vor dem örtlichen Gericht des us-amerikanischen Außengebiets Puerto Rico.
Nach der Colorado River Doctrine, welche aus dem Präzedenzfall Colorado River Water Conservation District v. United States, 424 US 800, aus dem Jahre 1976 entwickelt wurde und auf das sich das Bundesberufungsgericht stützt, darf ein Bundesgericht ein Einzelfällen das bei ihm anhängige Verfahren aussetzen oder gänzlich abweisen, wenn es sich mit einem Rechtstreit in einem Bundesstaat überschneidet. Diese Verfahrensweise ist auch unter Abstention Doctrine bekannt.
Das Gericht entschied, den Prozess bis zur Entscheidung des puertoricanischen Gerichts auszusetzen und zwar nicht nur, um eine unnötige Doppelbelastung der Gerichte zu vermeiden, sondern auch der Gefahr einer sogenannten piecemeal Litigation mit dem Ergebnis sich widersprechender Urteile aus dem Weg zu gehen.