×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 06. März 2010

Beautiful Quarter der Münze

 
.   Ungewöhnlich ist eine Verkündung der Münze im Bundesanzeiger. Normalerweise berichten dort Bundesministerien in Washington und oberste Bundesbehörden über Verordnungsentwürfe und deren Kommentierung durch die Öffentlichkeit sowie ihr Inkrafttreten in der Endfassung.

Andere Ankündigungen entsprechen dem Transparenzgebot, dem die Exekutive unterliegt, und enthalten Mitteilungen über das Zusammentreffen von Ausschussmitgliedern in öffentlicher oder geschlossener Sitzung.

Am 5. März 2010 fällt die United States Mint aus diesem Rahmen, als sie im Federal Register, Bd. 75, Heft 43, S. 10345 lediglich die Preise für eine neue Münzserie, Beautiful Quarters, in unterschiedlichen Qualitäten verkündet. Kein Wort über das Mitwirkungsgebot zugunsten der Öffentlichkeit.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER