Kartell der Wahlgerätehersteller
CK • Washington. Die Verschmelzung von zwei dominierenden Unternehmen im Bereich elektronischer Wahlanlagen führt am 15. März 2010 zur Verkündung einer Kartellklage im amerikanischen Bundesanzeiger, Federal Register, Band 75, Heft 49, S. 12256.
Nach dem Erlass des Help America Vote Act durch den Bundesgesetzgeber entstand ein Riesenmarkt, der von den Einzelstaaten als Kunden beherrscht wird, die unterschiedliche technische und rechtliche Anforderungen an Hersteller stellen und einen gesunden Wettbewerb erlauben.
Das Bundesjustizministerium als Kartellamt hält die Verschmelzung für bedenklich und hat bereits einen Vergleich ausgehandelt, der mit der neuen Ankündigung unter dem Titel United States, et al. v. Election Systems and Software, Inc.; Proposed Final Judgment and Competitive Impact Statement der Öffentlichkeit zur Kommentierung in den nächsten 60 Tagen bekannt gegeben wird.
Nach dem Erlass des Help America Vote Act durch den Bundesgesetzgeber entstand ein Riesenmarkt, der von den Einzelstaaten als Kunden beherrscht wird, die unterschiedliche technische und rechtliche Anforderungen an Hersteller stellen und einen gesunden Wettbewerb erlauben.
Das Bundesjustizministerium als Kartellamt hält die Verschmelzung für bedenklich und hat bereits einen Vergleich ausgehandelt, der mit der neuen Ankündigung unter dem Titel United States, et al. v. Election Systems and Software, Inc.; Proposed Final Judgment and Competitive Impact Statement der Öffentlichkeit zur Kommentierung in den nächsten 60 Tagen bekannt gegeben wird.