• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Montag, den 15. März 2010

Kartell der Wahlgerätehersteller  

.   Die Verschmelzung von zwei dominierenden Unternehmen im Bereich elektronischer Wahlanlagen führt am 15. März 2010 zur Verkündung einer Kartellklage im amerikanischen Bundesanzeiger, Federal Register, Band 75, Heft 49, S. 12256.

Nach dem Erlass des Help America Vote Act durch den Bundesgesetzgeber entstand ein Riesenmarkt, der von den Einzelstaaten als Kunden beherrscht wird, die unterschiedliche technische und rechtliche Anforderungen an Hersteller stellen und einen gesunden Wettbewerb erlauben.

Das Bundesjustizministerium als Kartellamt hält die Verschmelzung für bedenklich und hat bereits einen Vergleich ausgehandelt, der mit der neuen Ankündigung unter dem Titel United States, et al. v. Election Systems and Software, Inc.; Proposed Final Judgment and Competitive Impact Statement der Öffentlichkeit zur Kommentierung in den nächsten 60 Tagen bekannt gegeben wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.