×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Montag, den 22. März 2010

Historisch, dramatisch, ohne Weltuntergang

 
.   Die allgemeine Krankenversicherungspflicht liegt als dicker Band im Kongress. Gestern nacht entschied sich das Repräsentantenhaus dafür und ignorierte die Unkenrufe.

Todesausschüsse hatte Sarah Palin aus Alaska angekündigt. Andere Republikaner sahen Strafen Gottes und fast den Weltuntergang in der Zukunft der Nation. Die Nation würde zerbrechen. Obama schwöre eine Diktatur herbei.

Heute morgen sah die Welt noch heil aus. Schwarze Wolken über der Hauptstadt brachten ein Gewitter, keinen Weltuntergang. Death Panels wurden nicht eingerichtet.

Doch die donnernden Drohungen hören nicht auf. Abgeordnete und Gouverneure schwören, die Krankenversicherungspflicht als verfassungswidrig an den Pranger zu schlagen. Demokratische Einsicht und Eintracht sind nicht zu verspüren.



Verschärfte Sicherheitsbestimmungen im Bundesgerichtsgebäude

 
PM - Washington   Ab dem 5. April 2010 herrschen verschärfte Sicherheitsbestimmungen im Bundesgerichtsgebäude. Besuchern ist es zukünftig untersagt, Getränkeflaschen, Sprühdosen und/oder Geltuben mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 ml im Gebäude mit sich zu führen. Erlaubt sind bis zu drei Behältnisse.

Die Gerichtssicherheitsleitung - Lead Court Security Officers - behält sich jedoch weiterhin das Recht vor, in besonderen Fällen Ausnahmen zu machen. Gerichtsbedienstete und Juroren sind von der neuen Regelung ausgenommen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER