Denunzierende Webseite und Markenverstoß
CK • Washington. Die Inhaber von cybertriallawyer.com und cybertriallawyer-sucks.com streiten vor dem Bundesgericht und dem einzelstaatlichen Gericht. Der Anwalt klagte zuerst im Staatsgericht wegen Diffamierung durch die zweite Webseite und der Verletzung seiner einzelstaatlich eingetragenen Marke. Der Gegner klagte im Bundesgericht auf Feststellung seiner Nichthaftung.
Das Bundesgericht wies die Klage ab. Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks bestätigte das Nichteinmischungsergebnis am 24. März 2010: Bei Feststellungsklagen sollten die Bundesgerichte den einzelstaatlichen den Vortritt lassen und ein impliziertes Forum Shopping unterbinden.
Die Mindermeinung sieht in dieser Auffassung hingegen ein verzichtbares Wühlen in der Schatzkiste von Enthaltungsdoktrinen. Der Fall Riley v. Dozier Internet Law, PC et al., Az. 09-1044, gehöre vor den Federal Court, zumal der einzelstaatlichen Klage ein Anspruch nach dem bundesrechtlichen Lanham Act-Markengesetz innewohne.
Das Bundesgericht wies die Klage ab. Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks bestätigte das Nichteinmischungsergebnis am 24. März 2010: Bei Feststellungsklagen sollten die Bundesgerichte den einzelstaatlichen den Vortritt lassen und ein impliziertes Forum Shopping unterbinden.
Die Mindermeinung sieht in dieser Auffassung hingegen ein verzichtbares Wühlen in der Schatzkiste von Enthaltungsdoktrinen. Der Fall Riley v. Dozier Internet Law, PC et al., Az. 09-1044, gehöre vor den Federal Court, zumal der einzelstaatlichen Klage ein Anspruch nach dem bundesrechtlichen Lanham Act-Markengesetz innewohne.