Wie die Federal Rule of Evidence 408, die die Beweisregeln bei Vergleichsverhandlungen im Vorprozessstadium konstatiert und bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit US-Beteiligten sehr nützlich werden kann, wird auch die FRE 502 eine entscheidende Rolle spielen. Besonders der Ausblick über die Wirkungen der neuen US-Regelung im Beweisrecht auf den deutsch-amerikanischen Wirtschafts- und Rechtsverkehr wird auch den deutschen Juristen interessieren.
Wie die Federal Rule of Evidence 408, die die Beweisregeln bei Vergleichsverhandlungen im Vorprozessstadium konstatiert und bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit US-Beteiligten sehr nützlich werden kann, wird auch die FRE 502 eine entscheidende Rolle spielen. Besonders der Ausblick über die Wirkungen der neuen US-Regelung im Beweisrecht auf den deutsch-amerikanischen Wirtschafts- und Rechtsverkehr wird auch den deutschen Juristen interessieren.
Jones v. Harris, Berghuis v. Smith, Graham County Soil+Water Conservation Dist. v. US, 3 Urteile Supreme Court, 30.3.2010 http://c.star.us
Xiu Feng Li v. Douglas Hock and SMP Inc., Long Arm Statute, Zuständigkeit, 2nd Cir., 30. März 2010, http://bit.ly/afWt6P
E*TRADE Fin. Corp. v. Deutsche Bank AG, Unternehmensverkauf mit Vertragsbruch, 2nd Cir., 30. März 2010, http://bit.ly/aM7gnh
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.