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Mittwoch, den 31. März 2010

Neues Beweisrecht im Vertraulichkeitsschutz  

PM - Washington.   Die neue RIW ist in Washington eingetroffen. Ein Artikel von Dr. Marius Mann führt in das wichtige Thema Neues Beweisrecht in den USA zum Vertraulichkeitsschutz zwischen Anwalt und beratenem Unternehmen ein; Recht der Internationalen Wirtschaft, März 2010, 56. Der Autor gibt einen lesenswerten Überblick über die neu geschaffene Federal Rule of Evidence 502 des US-amerikanischen Gesetzgebers.

Wie die Federal Rule of Evidence 408, die die Beweisregeln bei Vergleichsverhandlungen im Vorprozessstadium konstatiert und bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mit US-Beteiligten sehr nützlich werden kann, wird auch die FRE 502 eine entscheidende Rolle spielen. Besonders der Ausblick über die Wirkungen der neuen US-Regelung im Beweisrecht auf den deutsch-amerikanischen Wirtschafts- und Rechtsverkehr wird auch den deutschen Juristen interessieren.


Mittwoch, den 31. März 2010

Getwittertes Fallrecht: USA  

Aus den Bundesgerichten
Jones v. Harris, Berghuis v. Smith, Graham County Soil+Water Conservation Dist. v. US, 3 Urteile Supreme Court, 30.3.2010 http://c.star.us

Xiu Feng Li v. Douglas Hock and SMP Inc., Long Arm Statute, Zuständigkeit, 2nd Cir., 30. März 2010, http://bit.ly/afWt6P

E*TRADE Fin. Corp. v. Deutsche Bank AG, Unternehmensverkauf mit Vertragsbruch, 2nd Cir., 30. März 2010, http://bit.ly/aM7gnh







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.