Netzneutralität ohne gesetzliche Grundlage
CK • Washington. Dem Netzaufsichtsamt des US-Bundes in Washington fehlt die gesetzliche Ermächtigung, Internetzugangsanbieter zur Netzneutralität zu verpflichten, entschied das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 6. April 2010 im Fall Comcast Corporation v. Federal Communications Commission.
Die FCC stützte sich auf eine Generalklausel des Bundesnetzgesetzes, Communications Act of 1934, als es Comcasts Versuch, P2P-Netze zu behindern, eindämmen und allen Anbietern die Netzneutralität vorschreiben wollte.
Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit entdeckte materielle und formale Mängel im Vorgehen der FCC gegen den Anbietermissbrauch durch Ungleichbehandlung der Kundenabrufe von Internetangeboten.
Die FCC stützte sich auf eine Generalklausel des Bundesnetzgesetzes, Communications Act of 1934, als es Comcasts Versuch, P2P-Netze zu behindern, eindämmen und allen Anbietern die Netzneutralität vorschreiben wollte.
Der United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit entdeckte materielle und formale Mängel im Vorgehen der FCC gegen den Anbietermissbrauch durch Ungleichbehandlung der Kundenabrufe von Internetangeboten.