Nicht nur stehen dem Hire and Fire-Grundsatz, der längst nicht überall und für alles Personal gilt, verschiedene Verfassungsgebote entgegen - insbesondere die der verbotenen Ungleichbehandlung -, sondern der entlassene Arbeitnehmer kann sich auch mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Die Verteidigung löst schnell enorme Kosten aus.
In diesem Fall reichten dem Gericht die Ergebnisse des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery, im Frühstadium des Prozesses aus, um die Klage abzuweisen. Die Beweis- und Rechtslage war so klar, dass der Richter vom Bundesgericht für Maryland den Prozess nicht zum noch teureren Stadium der Beurteilung durch die Geschworenen weiterlaufen lassen musste.
Bis zum Summary Judgment am 6. April 2010 mit abschließendem Urteil kann der Arbeitgeber jedoch schon ein paar hundertausend Dollar Anwalts-, Sachverständigen- und Wortprotokollkosten erlitten haben, die ihm nach der American Rule nicht erstattet werden.
Eine kleine Vorstellung von den Kosten eines Gesamtverfahrens vermittelt die Komplexität eines französisch-amerikanischen Auslandsarbeitsstreits, den das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks mit detaillierter Begründung am 9. April 2010 in Sachen Catherine Gaujacq v. EDF Inc., Az. 08-7097, an das Untergericht zur weiteren Prüfung zurückverwies.