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Samstag, den 10. April 2010

US-Prozess: Kostenexplosion vermieden  

.   Hire and Fire - ein beliebtes Vorurteil über amerikanisches Arbeitsrecht. In Sachen Daley E. Findley v. Volvo Powertrain North American et al., Az. 08-3509, musste sich der Arbeitgeber gegen eine Kündigungsschutzklage eines entlassenen Arbeiternehmers verteidigen, der durch sein Auslassen eines wichtigen Arbeitsschritts trotz Erinnerungen einen Schaden von über einer Million Dollar verursacht hatte.

Nicht nur stehen dem Hire and Fire-Grundsatz, der längst nicht überall und für alles Personal gilt, verschiedene Verfassungsgebote entgegen - insbesondere die der verbotenen Ungleichbehandlung -, sondern der entlassene Arbeitnehmer kann sich auch mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Die Verteidigung löst schnell enorme Kosten aus.

In diesem Fall reichten dem Gericht die Ergebnisse des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery, im Frühstadium des Prozesses aus, um die Klage abzuweisen. Die Beweis- und Rechtslage war so klar, dass der Richter vom Bundesgericht für Maryland den Prozess nicht zum noch teureren Stadium der Beurteilung durch die Geschworenen weiterlaufen lassen musste.

Bis zum Summary Judgment am 6. April 2010 mit abschließendem Urteil kann der Arbeitgeber jedoch schon ein paar hundertausend Dollar Anwalts-, Sachverständigen- und Wortprotokollkosten erlitten haben, die ihm nach der American Rule nicht erstattet werden.

Eine kleine Vorstellung von den Kosten eines Gesamtverfahrens vermittelt die Komplexität eines französisch-amerikanischen Auslandsarbeitsstreits, den das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks mit detaillierter Begründung am 9. April 2010 in Sachen Catherine Gaujacq v. EDF Inc., Az. 08-7097, an das Untergericht zur weiteren Prüfung zurückverwies.


Samstag, den 10. April 2010






CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.