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Donnerstag, den 22. April 2010

Aus alter Leier neue Aktion

 
.   Befremdlich wirkt die Abmahnsituation in Deutschland aus amerikanischer Sicht schon lange, wie im German American Law Journal häufig im Rechtsvergleich berichtet. Zwar besteht immer die Hoffnung, dass die deutschen Oberstgerichte korrigierend einschreiten - sie haben sich oft dazu fähig gezeigt. Doch kann und sollte nicht jeder Fall vor den BGH oder das Bundesverfassungsgericht. Im Bericht Abmahnrepublik Deutschland I wird am 22. April 2010 Alarm geschlagen und die Bildung einer Allianz angeregt, die mit Musterverfahren dem Untreiben Einhalt bietet. Was Deutschland braucht, sind amerikanische Verhältnisse.



Werbeauftrag als Spam?

 
.   Nestle USA gelang als Beklagter die Verweisung einer Spamklage aus dem einzelstaatlichen Gericht ins Bundesgericht. Dort folgte am 15. April 2010 die Abweisung des einzigen bundesrechtlichen Anspruchs.

Die Klägerin, scheinbar ein Unternehmen aus der Werbebranche, hatte neben Ansprüchen einzelstaatlichen Rechts eine Verletzung der Spamabwehrbestimmungen des bundesrechtlichen CANSPAM-Gesetzes gerügt.

Der United States District Court for the District of Columbia wies diesen Anspruch in Sachen RJ Production Company d/b/a Digimedia v. Nestle USA, Inc. et al., Az. 10-0584, ab. Als Grund nannte er die mangelnde Aktivlegitimation der Klägerin. Sie betreibe keinen Internetzugangsdienst; nur solche Dienste seien aktivlegitimiert. Der CANSPAM Act ermögliche seine Durchsetzung ansonsten nur über das Verbraucherschutzamt des Bundes, der Federal Trade Commission, und über Ämter der Einzelstaaten.

Damit bewegt sich das Gericht im Fahrwasser des Bundesberufungsgerichts des neunten US-Bezirks in San Francisco, das in Sachen Gorden v. Virtumundo, Inc., 575 F.3d 1040 (2009) die Frage der Aktivlegitimation im Hinblick auf Verbraucherrechte geprüft hatte.

Die Entscheidung schließt mit der Rückverweisung der verbleibenden Ansprüche nach einzelstaatlichem Recht an den DC Superior Court. Die Begründung bleibt bei den Tatsachen und Parteibehauptungen wenig aussagekräftig, doch scheint der Fall eine unglückliche Werbebeziehung zu betreffen.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Aus den Bundesgerichten
Perdue v. Kenny A., Erfolgshonorar exzessiv, neue Kriterien, Supreme Court der USA, 21.4.2010, Decisions Today: http://c.star.us/#sct

Jerman v. Carlisle, McNellie, Rini, Kramer & Ulrich LPA, hohe Inkassobürden, Supreme Court, 21.4.2010, Decisions Today: http://bit.ly/chvK9C

Conkright v. Frommert, Betriebspensionsberechnung, Supreme Court der USA, 21.4.2010, Decisions Today: http://c.star.us/#sct

Gillig v. Nike, Inc., Entwendung von Geschäftsgeheimnissen, CAFC, 20.4.2010, http://bit.ly/bLrpq2

Brammer-Hoelter v. Twin Peaks Charter Academy, Meinungs- und Versammlungsfreiheit von Lehrern, 10th Cir., 21.4.2010, http://bit.ly/bjxBhK







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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