Die Gefahr einer Fristversäumnis und die Option der Fristverlängerung erörtert das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks am 26. April 2010 im Urteil zu Counter Terrorist Group US v. New York Magazine, Az. 08-4355.
Im Kern läuft die kurz begründete, leicht lesbare Entscheidung auf zwei Punkte hinaus: Erstens muss ein Kläger ernsthafte Anstrengungen unternehmen, die Zustellung in der 120-Tagesfrist des amerikanischen Bundesprozessrechts zu bewerkstelligen. Zweitens liegt eine Fristverlängerung ganz im Ermessen des Gerichts.