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Dienstag, den 27. April 2010

Zustellung im US-Recht  

.   Ohne Zustellung gibt es keine Zuständigkeit - und im internationalen Verkehr kann sie Monate dauern.

Die Gefahr einer Fristversäumnis und die Option der Fristverlängerung erörtert das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks am 26. April 2010 im Urteil zu Counter Terrorist Group US v. New York Magazine, Az. 08-4355.

Im Kern läuft die kurz begründete, leicht lesbare Entscheidung auf zwei Punkte hinaus: Erstens muss ein Kläger ernsthafte Anstrengungen unternehmen, die Zustellung in der 120-Tagesfrist des amerikanischen Bundesprozessrechts zu bewerkstelligen. Zweitens liegt eine Fristverlängerung ganz im Ermessen des Gerichts.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.