Nach dem Recht von Texas, welches das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks im Fall John P. Gillig and Triple Tee Golf, Inc. v. Nike, Inc., Az. 09-1415, anzuwenden hatte, ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Trade Secrets, durch eine drei-Jahresfrist begrenzt.
Zwar lassen texanische Gerichte die Hemmung der Verjährung zu, wenn Unklarheiten über den Geschäftsgeheimnisinhaber bestehen. Diese Voraussetzungen, so entschied der United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC am 20. April 2010, lagen aber nicht vor.
Zwar klagte zunächst tatsächlich Triple Tee rechtzeitig allein; die Klage wurde abgewiesen, da John P. Gillig und nicht Triple Tee der Geschäftsgeheimnisinhaber war. Gillig hätte nach Auffassung des Gerichts aber bei einem gewissenhafterem Vorgehen wissen können, dass er der Geschäftsgeheimnisinhaber ist.