Als ein Gaslaster auf der Autobahn umfiel und diese gesperrt wurde, starb der Erblasser in Sachen Clark et al. v EPCA Inc. et al., Az. 09-60653, im Stunden später geschehenen Stauunfall zwischen zwei Lastwagen. Haftet dem Nachlass der Halter der Gaslasters aus unerlaubter Handlung, Tort?
Das Bundesberufungsgericht fünften Bezirks der USA entschied am 29. April 2010 wegen fehlender Sorgfaltspflicht und zu entfernter Kausalverbindung zugunsten des Halters. Eine Sorgfaltspflicht konnte wegen der Entwicklung zwischen dem ersten Unfall, der Staufolge und dem Auffahrunfall nicht entstehen, weil diese Folgen für den Halter des Gaslasters nicht angemessen vorhersehbar waren. Dessen Beitrag zur unfallbegünstigenden Gesamtsituation reicht nicht zur Haftung für später, selbständig entstandende Folgen.