Internet-Angebot nicht zuständigkeitsauslösend
CK • Washington. Die Zuständigkeit eines Gerichts ergibt sich nach dem Long Arm Statute von Maryland nicht allein dadurch, dass die nicht im Forumsstaat ansässige Person im Internet Angebote veröffentlicht, die auch Kunden aus Maryland ansprechen könnten, entschied das Bundesgericht erster Instanz in Maryland am 5. Mai 2010 in Sachen Custom Direct, LLC v. WynWyn, Inc. et al., Az. 09-2348.
Das Gericht wies die Klage gegen den Anbieter aus Minnesota ab. Zudem wies es die Klage gegen einen weiteren Beklagten wegen einer Urheberrechtsverletzung ab, weil die Klägerin ihr Werk nicht vor dem behaupteten Verstoß beim Copyright Office angemeldet hatte.
Das Gericht wies die Klage gegen den Anbieter aus Minnesota ab. Zudem wies es die Klage gegen einen weiteren Beklagten wegen einer Urheberrechtsverletzung ab, weil die Klägerin ihr Werk nicht vor dem behaupteten Verstoß beim Copyright Office angemeldet hatte.