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Donnerstag, den 13. Mai 2010

Schockierender Rassenhass und Todesstrafe  

.   Kommt man in die USA, fällt auf, dass man nicht von Ethnien, sondern von Rassen spricht. Noch schneller bemerkt man den Rassenhass, schlichte Unterschiede im Alltagsleben und die weitverbreitete Selbsttrennung in Wohnbezirken.

Für Handlungen im Hassanfall gab es am 12. Mai 2010 die Erörterung der Todesstrafe in Sachen Phillips v. Workman, Az. 08-7043. Die Sachverhaltsdarstellung des Bundesberufungsgerichts des zehnten US-Bezirks erfasst einen hässlichen und grausamen Zwischenfall in Oklahoma, die Nichtstrafrechtler schockiert.

Die Urteilsbegründung empfiehlt sich jedoch als Einblick in den Marsch durch die Institutionen nach einer Mordanklage und die einzelstaatlich-rechtlichen und bundesverfassungsrechtlichen Abwägungen bei der Todesstrafe.


Donnerstag, den 13. Mai 2010

Twittererklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Verweisung aus klägerfreundlichem Forum mit Mandamus nur im Extremfall, In re: Apple, CAFC, 12. Mai 2010, http://bit.ly/bifBHc

Formfragen im Markenlöschungsverfahren, Fred Beverages, Inc. v. Fred's Capital Management Co., CAFC, 12. Mai 2010, http://bit.ly/bVXg70

Unbegründete Strahlungsschäden, McCracken v. Brookhaven Science Associates, LLC, 2nd Cir., 12. Mai 2010, http://bit.ly/d5dV4P

Rassenhass und Todesstrafe, Phillips v. Workman, 10th Cir. USA, 12. Mai 2010, http://bit.ly/93P3eh







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.