Amerika lacht über deutsches Recht
CK • Washington. In Deutschland wird über Exzesse amerikanischen Rechts gewitzelt. Falsches und Vorläufiges wird für bare Münze genommen.
Umgekehrt denkt man in den USA oft, in Deutschland gelte keine Unschuldsvermutung, und was nicht ausdrücklich erlaubt sei, sei verboten.
Dazu passen gegenwärtig die Witze über die BGH-Entscheidung zum WLan. Das BBC berichtete vom Urteil wie von einer Strafsache und ließ einen englischen Strafverteidiger kommentieren. Amerika übernahm die BBC-Berichterstattung und glaubt nun - dank Berichten in den Nachrichten wie in Witzprogrammen, - dass man in Deutschland eine Strafe von 100 Euro für das offene WLan-Gerät zahlen muss.
Zwar ist das Urteil aus US-Sicht schon deswegen anzuzweifeln, weil es das Konzept einer Abmahnung mit GoA-Gebührenerstattungsschuld in den USA nicht gibt und zudem die Haftungsbefreiung für Provider gilt, die auch bei einem WLan wirken sollte. Andererseits erschwert der falsche Bericht des BBC die Aufklärung der Amerikaner über deutsches Recht.
Nachtrag: TransBlawg hat die Entwicklung der Fehldarstellung genauer untersucht und veröffentlichte am 20. Mai 2010 wertvolle Klarstellungen. Unter anderem kam der erste Bericht aus den USA und wurde von BBC ausgewertet; desweiteren war der Kommentator kein Strafverteidiger, sondern englischer IP-Spezialist.
Umgekehrt denkt man in den USA oft, in Deutschland gelte keine Unschuldsvermutung, und was nicht ausdrücklich erlaubt sei, sei verboten.
Dazu passen gegenwärtig die Witze über die BGH-Entscheidung zum WLan. Das BBC berichtete vom Urteil wie von einer Strafsache und ließ einen englischen Strafverteidiger kommentieren. Amerika übernahm die BBC-Berichterstattung und glaubt nun - dank Berichten in den Nachrichten wie in Witzprogrammen, - dass man in Deutschland eine Strafe von 100 Euro für das offene WLan-Gerät zahlen muss.
Zwar ist das Urteil aus US-Sicht schon deswegen anzuzweifeln, weil es das Konzept einer Abmahnung mit GoA-Gebührenerstattungsschuld in den USA nicht gibt und zudem die Haftungsbefreiung für Provider gilt, die auch bei einem WLan wirken sollte. Andererseits erschwert der falsche Bericht des BBC die Aufklärung der Amerikaner über deutsches Recht.
Nachtrag: TransBlawg hat die Entwicklung der Fehldarstellung genauer untersucht und veröffentlichte am 20. Mai 2010 wertvolle Klarstellungen. Unter anderem kam der erste Bericht aus den USA und wurde von BBC ausgewertet; desweiteren war der Kommentator kein Strafverteidiger, sondern englischer IP-Spezialist.