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Samstag, den 22. Mai 2010

Lügnerbehauptung: Keine IP-Herausgabe  

.   Nur wegen der Beschuldigung als Lügner und Aktienbetrüger hat der Betroffene keinen Anspruch auf Herausgabe der IP-Anschrift durch den Internet-Dienstleister des anonymen Verfassers, entschied das erstinstanzliche Bundesgericht in Kalifornien in der Rechtshilfesache USA Technologies, Inc. v. John Doe aka Stokklerk, Az. C09-80275, am 17. Mai 2010.

Yahoo als Dienstleister hatte den eigenen anonymen Kunden unterrichtet, dass der Kläger im Diffamierungsverfahren an der Ostküste mittels einer gerichtlichen Anordungen die Offenlegung der IP-Anschrift forderte.

Der Kunde konnte gegen die Anordnung vorgehen. Selbstverständlich haftet Yahoo als Dienstleister nicht für die Erklärungen des Kunden. Ein auch im deutschen Recht bekanntes, jedoch seltener berücksichtigtes Haftungsprivileg schützt den Dienstleister. Der Verfasser selbst genießt die Meinungsfreiheit auch bei übertreibenden Darstellungen, beschied das Gericht in San Francisco.


Samstag, den 22. Mai 2010

Deutscher Einfluss auf US-Börse  

.   Gesetzgeber nahmen gestern Einfluss auf die US-Börsen - und Deutschland wird die Schuld für den DOW-Fall zugeschoben. Mit leichter Bewunderung, vielleicht auch Furcht vor dem deutschen Beschluss und Mut zum Alleingang, berichtet die Washington Post am 21. Mai 2010 über die deutschen Schritte gegen bestimmte Formen des Glücksspiels am Aktienmarkt.

Da am selben Tag der Senat sein Finanzreformpaket verabschiedet hat, soll der Aktienmarkt sowohl vom hiesigen Gesetzgeber als auch von der deutschen Maßnahme verunsichert worden sein.

Was aus dem Reformgesetz des Senats wird, steht noch in den Sternen. Das Repräsentantenhaus hatte einen abweichenden Entwurf erarbeitet. Um Gesetz zu werden, müssen die Bills in Einklang gebracht werden. Das gelingt nicht immer.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.